Wettkampfordnung der UNION SPORTIVE DES POLICES D'EUROPE
(in der Fassung vom 13. November.2020)
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1. Allgemeines
1.1 Gültigkeit der Wettkampfregeln

Diese Wettkampfordnung gilt für die Durchführung von USPE Europäischen Polizeimeisterschaften (EPM).

1.2 Zeitraum und Sportart
EPM finden in Übereinstimmung mit dem veröffentlichten USPE-Wettkampfkalender alle vier Jahre in den folgenden Sportarten statt:

Individualsportarten
Geländelauf
Judo
Leichathletik
Marathon
Radfahren
Ringen
Schießen
Schwimmen
Ski
Tennis
Tischtennis
Triathlon

Mannschaftswettbewerbe
Basketball
Fußball
Handball
Volleyball

1.3 Voraussetzungen für die Startberechtigung
1.3.1 Die Teilnahme an EPM ist auf Athleten beschränkt, die die Einschränkungen unter Art. 23 (1) der USPE-Statuten erfüllen.

1.3.2 Nicht startberechtigt sind die Wettkämpfer, die von der USPE oder vom jeweiligen Fachverband wegen Verstoßes gegen die geltenden Dopingbestimmungen gesperrt sind.

1.4 Akkreditierung
Zur Überprüfung der Startberechtigung muss dem Technischen Delegierten der USPE der Polizeiausweis und der Reisepass oder Personalausweis (einschließlich Foto) vorgelegt werden. Bei Nichtvorlage dieser Dokumente kann die Startberechtigung verweigert werden.

1.5 Einheitliche Kleidung
Die Mannschaften sollen einheitliche Sportbekleidung mit dem Emblem ihres Mitgliedsverbandes tragen.

2. Durchführung von Wettbewerben

2.1 Einladung/Anmeldung

Der USPE Generalsekretär lädt im Namen des mit der Ausrichtung einer EPM beauftragten Mitgliedsverbandes alle Mitgliedsländer der USPE so früh wie möglich schriftlich zur Meisterschaft ein, in der Regel spätestens zwölf Monate vor der Veranstaltung.

2.2 Vorabbesuch
Durch den Ausrichter ist sicherzustellen, dass die Besichtigung der Wettkampfstätte und der Unterkunft durch das verantwortliche Mitglied der USPE Technischen Kommission spätestens sieben Monate vor einer EPM durchgeführt wird.

2.3 Ausschreibung
2.3.1 Der USPE Generalsekretär sendet die Ausschreibung zur EPM, nach Zustimmung des beauftragten Mitgliedslandes und des verantwortlichen Mitglieds der USPE Technischen Kommission, spätestens sechs Monate vor dem Veranstaltungstermin an die teilnehmenden Länder.

Die Ausschreibung muss folgende Informationen enthalten:

  • Ausrichter
  • Zeit und Ort
  • einzelne Wettbewerbe
  • Wettkampfbestimmungen
  • Zeitplan und ggf. Streckenpläne
  • Schiedsgericht (Berufungsjury)
  • Meldungen, Meldeschluss
  • Unterkunft, Verpflegung

Der Meldeschluss ist für zahlenmäßige Meldungen auf spätestens sechs Monate, für namentliche Meldungen auf sechs Wochen vor dem ersten Wettkampftag festzusetzen.
Nach- bzw. Ummeldungen können gemäß der individuellen Wettkampfordnung vom Organisationskomitee der EPM mit Zustimmung des zuständigen Mitglieds der USPE Technischen Kommission zugelassen werden.
Das Schiedsgericht (Berufungsjury) setzt sich gem. Art. R19 der Geschäftsordnung (GO) zusammen. Die Verfahrensweise bei Reklamationen ergibt sich ebenfalls aus Art. R19 der GO.

2.3.2 Vorrunden
Nach Bestätigung durch die Technische Kommission der USPE versendet das USPE-Generalsekretariat eine erste Ausschreibung für die Vorrunde.

Nach Zustimmung des Gastgebers sowie des verantwortlichen Mitglieds der Technischen Kommission der USPE verschickt das USPE-Generalsekretariat fristgemäß die Ausschreibung zum/zur entsprechenden Vorrundenspiel/Vorrundengruppe an die teilnehmenden Mitgliedsländer.

2.4 Schiedsrichter
2.4.1 Der Ausrichter einer EPM ist dafür verantwortlich, dass eine ausreichende Anzahl von Schiedsrichtern vorhanden ist.
Der Mindeststandard für Schiedsrichter entspricht einer Tätigkeit auf dem höchsten nationalen Level.
Ausnahmen von dieser Regel müssen vom für diese Sportart verantwortlichen Mitglied der USPE Technischen Kommission und vom USPE Generalsekretär genehmigt werden.

Bei Einzelwettbewerben treffen der USPE Generalsekretär und das verantwortliche Mitglied der Technischen Kommission die Entscheidungen über zusätzliche Schiedsrichter.

2.4.2 Im Basketball, Fußball und im Volleyball muss jedes für die Finalrunde qualifizierte Land einen Schiedsrichter stellen. Im Handball wird die EHF gebeten, internationale Schiedsrichter für die Finalrunden zu stellen.

Bei Nichteinhaltung dieser Regel im Basketball, Fußball und im Volleyball muss das entsprechende Land eine zusätzliche Meldegebühr an die USPE entrichten. Diese Gebühr wird zur Bezahlung eines Ersatzschiedsrichters an den Ausrichter überwiesen.
Die Höhe der Gebühr wird vom USPE Exekutivkomitee festgelegt.

2.4.3 Der Organisator ist für die Unterbringung und Verpflegung der Schiedsrichter, die von den teilnehmenden Ländern gestellt werden, verantwortlich.

Alle anderen Kosten sind durch das jeweilige Land zu bezahlen.

2.5 Endrunden
Bei Mannschaftswettbewerben muss die Endrunde folgende Spiele umfassen:

  • 2 Halbfinalspiele
  • 1 Spiel um Bronze
  • 1 Endspiel,

soweit in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt wird.

Pro Mannschaft findet nicht mehr als 1 Spiel pro Tag bei höchstens drei aufeinanderfolgenden Spieltagen statt, soweit in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt wird.

Die Mannschaft des ausrichtenden Landes muss das erste Spiel nach der Eröffnungszeremonie bestreiten.

In der Finalrunde von Mannschaftswettbewerben muss der Hauptschiedsrichter aus einem neutralen Land kommen. Ist dies nicht möglich, trifft das verantwortliche Mitglied der USPE Technischen Kommission die Entscheidung über die Ansetzung des Schiedsrichters.

2.6 Ergebnisse
Die Ergebnisse der EPM sind durch den USPE Generalsekretär zu veröffentlichen.
Für die Auswertung der Ergebnisse ist das zuständige Mitglied der USPE Technischen Kommission verantwortlich. Er berichtet über die Auswertung in der USPE Technischen Kommission.

3. Auszeichnungen und Ehrungen
3.1 Europameister

Die Sieger jedes Wettbewerbes einer EPM sind "Polizeieuropameister".
In Mannschafts- und Staffelwettbewerben einer EPM ist jeder Wettkämpfer der siegreichen Mannschaft/Staffel "Polizeieuropameister".

3.2 Medaillen
In den Einzelwettbewerben erhalten die ersten drei Platzierten Medaillen.
In den Mannschafts- und Staffelwettbewerben erhalten die Wettkämpfer der ersten drei platzierten Mannschaften/Staffeln Medaillen.
In den Mannschaftssportarten erhalten neben den Spielern der ersten drei platzierten Mannschaften auch die Betreuer Medaillen.

3.3 Weitere Auszeichnungen
Es können Wander- und Ehrenpreise gestiftet werden. Der Ausrichter legt im Einvernehmen mit dem Stifter die Ausgestaltung des Preises und die Vergabemodalitäten fest.

4. Wettkampfbestimmungen
Die Wettkampfbestimmungen der USPE ergänzen die grundsätzlich geltenden Regeln der internationalen Fachverbände soweit dies unabdingbar erforderlich ist.

4.1 Basketball
4.1.1 Es gelten die Spielregeln der Fédération International de Basketball (Internationale Basketball Förderation; FIBA) soweit nachstehend oder in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt wird.

4.1.2 Die EPM wird in Vorrunden und einer Finalrunde ausgetragen.
Die Vorbereitung und Organisation der Vorrunden hängt von der Zahl der gemeldeten Mannschaften ab. Abhängig von Regel 1.3.1 nehmen mindestens sechs Mannschaften an der Finalrunde teil. Die Zahl der teilnehmenden Mannschaften wird durch die USPE Technische Kommission festgelegt und orientiert sich unter anderem an der Gesamtzahl der gemeldeten Mannschaften. Die Mannschaft des ausrichtenden Mitgliedsverbandes ist direkt qualifiziert.
Für die Vorrunden sind bis zu zwölf Spieler und drei Betreuer, in der Finalrunde bis zu zwölf Spieler und vier Betreuer pro Mannschaft zugelassen.

4.1.3 Die USPE Technische Kommission entscheidet über die Durchführung der Vorrunden und über den Austragungsmodus der Vorrunden und der Finalrunde 18 Monate vor Beginn der Finalrunde. Die Mannschaftslisten werden während der Mannschaftsführerbesprechung geschlossen. Danach sind keine Änderungen mehr möglich.
Die Vorrunden sollten bis spätestens vier Monate vor Beginn der Finalrunde beendet sein.

4.1.4 Sind in der Finalrunde mit vier Mannschaften pro Gruppe zwei Mannschaften punktgleich, entscheidet das Ergebnis des direkten Vergleichs über die Platzierung.

4.1.5 Gewinnt in der Finalrunde mit drei Mannschaften pro Gruppe jede Mannschaft ein Spiel, gewinnt die Mannschaft mit der besseren Punktdifferenz. Ist dieser Vergleich unentschieden, entscheiden die erzielten Punkte / gewährten Punkte (erzielte Punkte  gewährte Punkte). Der zweite Platz geht an den Gewinner des Spiels der zwei verbleibenden Mannschaften.

4.2 Fußball
4.2.1 Es gelten die Spielregeln der Union der Associations Européennes de Football (UEFA) soweit nachstehend oder in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt wird.

4.2.2 Die EPM wird in Vorrunden und einer Finalrunde ausgetragen.
Die Vorbereitung und Organisation der Vorrunden hängt von der Zahl der gemeldeten Mannschaften ab. Abhängig von Regel 1.3.1 nehmen mindestens sechs Mannschaften an der Finalrunde teil. Die Zahl der teilnehmenden Mannschaften wird durch die USPE Technische Kommission festgelegt und orientiert sich unter anderem an der Gesamtzahl der gemeldeten Mannschaften. Die Mannschaft des ausrichtenden Mitgliedsverbandes ist direkt qualifiziert.

4.2.2.1 Vorrunden
In der Vorrunde kann jede Mannschaft bis zu 15 Spieler und drei Betreuer melden. Auswechslung: In der Vorrunde ist es jeder Mannschaft gestattet, im Laufe des Spiels vier Spieler auszuwechseln. Ein Spieler, der ausgewechselt wurde, kann nicht weiter am selben Spiel teilnehmen.

4.2.2.2 Finalrunden
Jede Mannschaft darf bis zu 18 Spieler und vier Betreuer für die Finalrunde melden. Auswechslung: Im Laufe des Spiels ist es jeder Mannschaft gestattet, fünf Spieler auszuwechseln. Ein Spieler, der ausgewechselt wurde, kann nicht weiter am selben Spiel teilnehmen.

4.2.3 Die USPE Technische Kommission entscheidet über die Durchführung der Vorrunden und über den Austragungsmodus der Finalrunde. Die Vorrunden sollen bis spätestens vier Monate vor Beginn der Finalrunde beendet sein.

4.2.4 Sind zwei oder mehr Mannschaften punktgleich in ihrer Gruppe, werden nachstehende Kriterien angewendet:
1. die erzielte Tordifferenz im Spiel der in Frage kommenden Mannschaften (wenn zwei Mannschaften punktgleich sind),
2. die Anzahl der Tore der in Frage kommenden Mannschaften (wenn mehr als zwei Mannschaften die gleiche Punktzahl erzielten),
3. die Tordifferenz aus allen Gruppenspielen,
4. die Zahl der erzielten Tore in den Gruppenspielen,
5. faire Spielführung der Mannschaften (Finalrunde),
6. das Los.

Haben zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Punktzahl, die gleiche Anzahl an Treffern und sind nach ihrem letzten Gruppenspiel gegeneinander gleich, fällt die Entscheidung durch Elfmeterschießen, vorausgesetzt keine andere Mannschaft innerhalb der Gruppe hat die gleiche Punktzahl nach Beendigung aller Gruppenspiele. Haben mehr als zwei Mannschaften die gleiche Punktzahl, finden die unter 1. - 6. genannten Kriterien Anwendung.

4.2.5 Bei Unentschieden in einem Platzierungsspiel, Halbfinale oder Finale wird der Gewinner durch Elfmeterschießen ermittelt.

4.2.6 Die Berufungsjury ist für die Umsetzung von Disziplinarmaßnahmen verantwortlich.
Verwarnungen und unverbüßte Gelbsperren verfallen nach der Vorrunde.
Während der Endrunde erhaltene Karten gelten bis zum Ende der Meisterschaft. Verwarnungen und unverbüßte Gelbsperren aus der Endrunde verfallen nach der Meisterschaft.

Es gelten die folgenden Sanktionen:
2 gelbe Karten in verschieden Spielen = Sperre für das nächste Spiel;
2 gelbe Karten in einem Spiel (=1 rote Karte) = Sperre für das nächste Spiel;
3 gelbe Karten in verschiedenen Spielen = Sperre für das nächste Spiel;
1 direkte rote Karte (normaler Verstoß) = Sperre für das nächste Spiel;
1 qualifizierte rote Karte (z. B. Tätlichkeit) = Mindestsperre für die nächsten 2 Spiele
1 rote und 1 gelbe Karte in verschiedenen Spielen = Sperre für das nächste Spiel;
Schwerwiegendes unsportliches Verhalten = 1 qualifizierte rote Karte, Platzverweis und sofortiger Ausschluss aus der Meisterschaft.

4.3 Handball
4.3.1 Es gelten die Spielregeln der European Handball Federation (EHF) soweit nachstehend oder in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt wird.

4.3.2 Die EPM wird in Vorrunden und einer Finalrunde ausgetragen.
Die Vorbereitung und Organisation der Vorrunden hängt von der Zahl der gemeldeten Mannschaften ab. Abhängig von Regel 1.3.1 nehmen mindestens sechs Mannschaften an der Finalrunde teil. Die Zahl der teilnehmenden Mannschaften wird durch die USPE Technische Kommission festgelegt und orientiert sich unter anderem an der Gesamtzahl der gemeldeten Mannschaften. Die Mannschaft des ausrichtenden Mitgliedsverbandes ist direkt qualifiziert.
Für die Vorentscheidung sind pro Mannschaft bis zu 14 Spieler und vier Betreuer und für die Finalrunde bis zu 16 Spieler und vier Betreuer zugelassen.
Alle Spieler einer Mannschaft können in jedem Spiel eingesetzt werden.

4.3.3 Die USPE Technische Kommission entscheidet über die Durchführung der Vorrunden und über den Austragungsmodus der Finalrunde.
Die Vorrunden müssen bis spätestens vier Monate vor Beginn der Finalrunde beendet sein.

4.3.4 Haben zwei oder mehr Mannschaften die gleiche Punktzahl in den Gruppenspielen erreicht, wird über die Platzierung wie folgt entschieden:
1. die erzielte Tordifferenz im direkten Vergleich,
2. die größere Anzahl der erzielten Tore im direkten Vergleich
3. die Tordifferenz aus allen Spielen (durch Subtraktion)
4. die höhere Zahl an Plustoren aus allen Spielen.
Ist dann immer noch keine Rangfolge möglich, entscheidet das Los. Die Auslosung wird von der USPE ausgeführt, wenn möglich im Beisein der verantwortlichen Mannschaftsoffiziellen.

4.3.5 Bei Unentschieden in einem Platzierungsspiel, Halbfinale oder Finale gibt es nach einer Pause von fünf Minuten eine Verlängerung von zwei mal fünf Minuten mit einer einminütigen Halbzeitpause.
Ist nach der Verlängerung weiterhin Unentschieden, gibt es nach einer weiteren Pause von fünf Minuten eine zweite Verlängerung von zwei mal fünf Minuten mit einer einminütigen Halbzeitpause.
Steht es nach der zweiten Verlängerung immer noch Unentschieden wird das Spiel durch 7-Meter-Werfen entschieden.

4.4 Volleyball
4.4.1 Es gelten die Spielregeln der Fédération Internationale de Volleyball (FIVB) soweit nachstehend oder in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt wird.

4.4.2 Die EPM wird in Vorrunden und einer Endrunde ausgetragen.
Die Vorbereitung und Organisation der Vorrunden hängt von der Zahl der gemeldeten Mannschaften ab. Abhängig von Regel 1.3.1 nehmen mindestens sechs Mannschaften an der Endrunde teil. Die Zahl der teilnehmenden Mannschaften wird durch die USPE Technische Kommission festgelegt und orientiert sich unter anderem an der Gesamtzahl der gemeldeten Mannschaften. Die Mannschaft des ausrichtenden Mitgliedsverbandes ist direkt qualifiziert.
Für die Vorrunde sind bis zu 14 Spieler/innen und drei Betreuer/innen pro Mannschaft zugelassen.
Für die Endrunde sind bis zu 14 Spieler/innen und vier Betreuer/innen pro Mannschaft zugelassen.
Die Mannschaftsaufstellung wird während der Mannschaftsführerbesprechung geschlossen. Danach sind keine Änderungen mehr möglich.
Die USPE Technische Kommission soll über die Durchführung der Vorrunden 18 Monate vor Beginn der Endrunde entscheiden. Der Austragungsmodus der Endrunde wird in der Ausschreibung festgelegt.
Die Vorrunden sollten bis spätestens vier Monate vor Beginn der Endrunde beendet sein.

4.4.3 Bei Punktgleichheit in den Vorrunden und in der Endrunde, erfolgt die Platzierung gemäß der „Senior European Championships Regulations“ Artikel 4.7 der Confédération Européenne de Volleyball (CEV).

4.5 Judo
4.5.1 Es gelten die Regeln der International Judo Federation (IJF), soweit nachstehend oder in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt wird.

4.5.2 Die EPM wird im Rahmen einer gemeinsamen Meisterschaft für Männer und Frauen einschließlich eines Mannschaftswettbewerbs ausgetragen.
Die abgehaltenen Einzelwettbewerbe schließen die folgenden Gewichtsklassen ein:
Männer: 60, -66, -73, -81, -90, -100, +100
Frauen: -48, -52, -57, -63, -70, -78, +78
Der für den Mannschaftswettbewerb geltende Modus wird mit der Ausschreibung bekanntgegeben.

4.5.3 Jeder Mitgliedsverband kann für jede Gewichtsklasse nur bis zu zwei Teilnehmerinnen/Teilnehmer melden. Die am Mannschaftswettbewerb teilnehmende Mannschaft muss aus diesen Teilnehmern bestehen (keine zusätzlichen Wettkämpfer).
Es dürfen bis zu vier Betreuer benannt werden. Dabei darf die Zahl der Betreuer die der Sportler/-innen nicht übersteigen.
Das zuständige Mitglied der USPE Technischen Kommission legt in Übereinstimmung mit dem USPE Generalsekretär fest, welche Mitgliedsländer FIJ-Schiedsrichter zu der Finalrunde entsenden müssen.

4.6 Ringen
4.6.1 Es gelten die Regeln der United World Wrestling (UWW), soweit nachstehend oder in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt wird.

4.6.2 Die Meisterschaft wird im griechisch-römischen Stil und im Freistil durchgeführt.

Der Wettkampf beinhaltet die folgenden Gewichtsklassen:
Griechisch-Römisch: -59kg, -66kg, -71kg, -75kg, -80kg, -85kg, -98kg, -130kg
Freistil: -57kg, -61kg, -65kg, -70kg, -74kg, -86kg, -97kg, -125kg

4.6.3 Jeder Mitgliedsverband kann für jede Gewichtsklasse einen Ringer pro Stilart nominieren. Es dürfen bis zu vier Betreuer benannt werden. Dabei darf die Zahl der Betreuer die der Sportler nicht übersteigen. Das zuständige Mitglied der USPE Technischen Kommission legt mit Zustimmung des USPE Generalsekretärs fest, welche Mitgliedsverbände FILA-Schiedsrichter zur Finalrunde entsenden müssen.

4.7 Leichtathletik
4.7.1 Es gelten die Regeln der International Association of Athletics Federations (IAAF), soweit nachstehend oder in der Ausschreibung nicht anderes bestimmt wird.

4.7.2 Das zuständige Mitglied der USPE Technischen Kommission legt in Absprache mit dem Ausrichter und mit Zustimmung des USPE Generalsekretärs fest, in welchen Disziplinen die EPM ausgetragen wird.

4.7.3 Jeder Mitgliedsverband kann für jede Einzeldisziplin bei Männer und Frauen jeweils bis zu zwei Teilnehmer/-innen nominieren.
Für die Staffeln kann jeweils eine Mannschaft gemeldet werden.
Jeder Mitgliedsverband kann insgesamt bis zu 28 Sportler (Männer und Frauen) und bis zu vier Betreuer entsenden. Dabei darf die Zahl der Betreuer die der Sportler nicht übersteigen.

4.7.4 Die USPE Technische Kommission kann für die Startberechtigung Mindestleistungen in den einzelnen Disziplinen festlegen.

4.8 Triathlon
4.8.1 Es gelten die Regeln der International Triathlon Union (ITU) entsprechend der Altersklassen-Kategorie, soweit nachstehend oder in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt wird.

4.8.2 Eine EPM beinhaltet ein gemäß der nachfolgend genannten international anerkannten Standard-Distanz durchgeführtes Rennen: 1500 m Schwimmen, 40 km Radfahren, 10 km Laufen (kein Windschattenfahren).

4.8.3 Jeder Mitgliedsverband kann bis zu sechs Sportler und sechs Sportlerinnen sowie bis zu vier Betreuer entsenden. Dabei darf die Zahl der Betreuer die der Sportler nicht übersteigen.

4.8.4 Für die Mannschaftswertung werden die von den ersten vier männlichen Athleten/ersten drei weiblichen Athletinnen einer Mannschaft erzielten Gesamtzeiten addiert.

4.8.5 Die Meisterschaft kann im Rahmen einer anderen offiziellen Triathlonveranstaltung durchgeführt werden.

4.9 Schwimmen
4.9.1 Es gelten die Regeln der Fédération Internationale de Natation (FINA), soweit nachstehend oder in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt wird. Eine der Disziplinen ist das Retten. Die Regeln des Rettens ergeben sich aus der Anlage zu dieser Wettkampfordnung.

4.9.2 Das zuständige Mitglied der USPE Technischen Kommission legt in Absprache mit dem Ausrichter und mit Zustimmung des USPE Generalsekretärs fest, in welchen Disziplinen die EPM ausgetragen wird.

4.9.3 Jeder Mitgliedsverband kann für jede Einzeldisziplin bei Männer und Frauen bis zu zwei Sportler/-innen nominieren.
Die Anzahl der Starts in den Einzeldisziplinen inklusive Retten ist nicht begrenzt.
Für die Staffel kann jeweils eine Mannschaft gemeldet werden.
Jeder Mitgliedsverband kann insgesamt bis zu 28 Sportler (Männer und Frauen) und bis zu vier Betreuer entsenden. Dabei darf die Zahl der Betreuer die der Sportler nicht übersteigen.

4.10 Radsport
4.10.1 Es gelten die Regeln der Union Cycliste Internationale (UCI), soweit nachstehend oder in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt wird.

4.10.2 Die stattfindenden Wettbewerbe umfassen die folgenden Disziplinen:

Einzelzeitfahren
Männer (20 km – 30 km)
Frauen (20 km – 30 km)

Straßenrennen
Männer (120 km – 160 km)
Frauen (80km - 110km)

und können einen

Prolog/Kriterium
Männer (4 km - 8 km / 60 km - 80 km)
Frauen (4 km - 8 km / 40 km - 50 km)

beinhalten

4.10.3 Im Straßenrennen erfolgt eine Einzel- und Mannschaftswertung. Für die Mannschaftswertung werden die gefahrenen Zeiten der vier besten Fahrer beziehungsweise der vier besten Fahrerinnen einer Mannschaft addiert.

4.10.4 Jeder Mitgliedsverband kann bis zu sechs Sportler und bis zu sechs Sportlerinnen sowie bis zu vier Betreuer entsenden. Dabei darf die Zahl der Betreuer die der Sportler nicht übersteigen.

4.10.5 Jedem Gewinner bzw. Gewinnerin des Straßenrennens und Zeitfahrens wird das USPE-Meisterschaftstrikot verliehen. Der Besitzer des Trikots darf dieses als amtierender USPE-Meister bei allen weiteren Rennen in der gleichen Disziplin bis einschließlich der nächsten EPM tragen.

4.11 Tennis
4.11.1 Es gelten die Regeln der International Tennis Federation (ITF), soweit nachstehend oder in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt wird.

4.11.2 Es sollen folgende Wettbewerbe ausgetragen werden:

  • Herren Einzel mit maximal 4 Teilnehmer je Land
  • Herren Doppel mit maximal 2 Doppel je Land
  • Damen Einzel mit maximal 4 Teilnehmerinnen je Land
  • Damen Doppel mit maximal 2 Doppel je Land

Ein Wettbewerb im Mixed kann ausgetragen werden.

4.11.3 Der Spielmodus in den Einzel- und Doppelwettbewerben legt das zuständige Mitglied der Technischen Kommission in Absprache mit dem Ausrichter und dem USPE Generalsekretär fest.
Die Einzelwettbewerbe werden im K.O.-System mit einer Nebenrunde für die Verlierer des jeweils ersten Spiels (Nebenrunde für Verlierer des 1. Spiels) ausgetragen.
Der Gewinner der Nebenrunde wird mit einem Preis ausgezeichnet.
Die Hauptrunde umfasst ein Endspiel sowie ein Spiel um den dritten Platz.
Die Doppelwettbewerbe werden im K.O.-System ohne Nebenrunde ausgetragen.
Die Doppel werden mit einem Finale sowie einem Spiel um den 3. Platz ausgespielt.

Die Meisterschaft erstreckt sich über mindestens 5 Spieltage.
Die Spiele werden in zwei Gewinnsätzen entschieden. Ausnahmen unterliegen den Regeln der ITF in Absprache mit dem zuständigen Mitglied der USPE Technischen Kommission.

4.11.4 Jeder Mitgliedsverband kann bis zu fünf Sportler und bis zu fünf Sportlerinnen sowie bis zu zwei Betreuer entsenden. Dabei darf die Zahl der Betreuer die der Sportler nicht übersteigen.

4.12 Tischtennis
4.12.1 Es gelten die Regeln der International Table Tennis Federation (ITTF), soweit nachstehend oder in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt wird.

4.12.2 Es sollen folgende Wettbewerbe ausgetragen werden:

  • Herren-Einzel und Herren Doppel
  • Damen-Einzel und Damen Doppel
  • Gemischtes Doppel
  • Mannschaftswettbewerb Damen und Herren

4.12.3 Jeder Mitgliedsverband kann bis zu vier Sportler und bis zu vier Sportlerinnen sowie bis zu zwei Betreuer entsenden. Dabei darf die Zahl der Betreuer die der Sportler nicht übersteigen.

4.13 Schießen
4.13.1 Es gelten die Regeln der International Shooting Sport Federation (ISSF) soweit nachstehend oder in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt wird.


4.13.2 Es können folgende Disziplinen ausgeschrieben werden:

Männer
1. Kleinkalibergewehr Freigewehr drei Stellungen; je 40 Schüsse liegend, stehend und kniend Randfeuerpatronen 5,6 mm (.22") Entfernung 50 Meter; 120 Schuss mit Finale
2. Kleinkalibergewehr liegend (English Match) Randfeuerpatronen 5,6 mm (.22") Entfernung 50 Meter; 60 Schuss
3. Luftgewehr Cal. 4,5 mm Entfernung 10 Meter; 60 Schuss mit Finale
4. Schnellfeuerpistole gem. 4.3 Spez. Technischer Regeln der ISSF Kaliber 5,6 mm (.22") Entfernung 25 Meter; 60 Schuss mit Finale
5. Zentralfeuerpistole gem. 4.4 spez. technischer Regeln der ISSF Kaliber 7,62 - 9,85 mm (.30"-.38") Entfernung 25 Meter; 30/30 Schuss mit Finale
6. Freie Pistole gem. 4.6 spez. technischer Regeln der ISSF Kaliber 5,6 mm (.22") Entfernung 50 Meter; 60 Schuss
7. Luftpistole Cal. 4,5 mm Entfernung 10 Meter; 60 Schuss mit Finale

Frauen
1. Kleinkalibergewehr Standardgewehr drei Stellungen; je 40 Schüsse liegend, stehend und kniend Randfeuerpatronen 5,6 mm (.22 lfB) Entfernung 50 Meter; 60 Schuss mit Finale
2. Kleinkalibergewehr liegend (English Match) (.22 lfB)) Entfernung 50 Meter; 60 Schuss
3. Luftgewehr Cal. 4,5 mm Entfernung 10 Meter; 60 Schuss mit Finale
4. Sportpistole gem. 4.5 spez. technischer Regeln der ISSF Kaliber 5,6 mm (.22 lfB) Entfernung 25 Meter; 30/30 Schuss mit Finale
5. Luftpistole Cal. 4,5 mm Entfernung 10 Meter; 60 Schuss mit Finale

Männer und Frauen:
1. 10 m Luftgewehr und 10 m Liftpistole Mannschaftswettbewerb Mixed
Jedes Land darf bis zu zwei Mannschaften melden.

Das zuständige Mitglied USPE Technischen Kommission legt in Absprache mit dem Ausrichter und mit Zustimmung des USPE Generalsekretärs fest, in welchen Disziplinen die EPM ausgetragen wird.

4.13.3 Jeder Mitgliedsverband kann für jede Disziplin jeweils bis zu zwei Sportler/-innen nominieren.
Jeder Mitgliedsverband kann insgesamt bis zu 22 Sportler (Männer und Frauen) und bis zu vier Betreuer entsenden. Dabei darf die Zahl der Betreuer die der Sportler nicht übersteigen.

4.14 Ski
4.14.1 Es gelten die Regeln der

  • Fédération Internationale de Ski (FIS) für Ski Alpin und Langlauf,
  • International Biathlon Union (IBU) für Biathlon und
  • International Shooting Sport Federation (ISSF) für die Sportpistole
soweit nachstehend oder in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt wird.

4.14.2 Es können folgende Wettbewerbe ausgeschrieben werden:
Herren:
Ski Alpin:
Spezialslalom 2 Durchgänge
Riesenslalom 2 Durchgänge
Parallel-Riesenslalom KO-System, die besten 16/32* Wettkämpfer des Riesenslaloms, Nacht-Rennen sind möglich.
*abhängig von der Zahl der Wettkämpfer

Langlauf:
Klassischer Stil Einzel 10 km; Einzel- oder Massenstart
Freier Stil Einzel 15 km; Einzel- oder Massenstart
Langlauf-Staffel 3 x 10 km (1 x klassisch / 2 x freie Technik); Massenstart

Biathlon:
Polizei-Biathlon Sprint 7,5 km (2 x Schießen), Einzel- oder Massenstart, Freier Stil
Polizei-Biathlon Einzel 15 km (4 x Schießen), Einzel- oder Massenstart, Freier Stil

Polizei-Biathlon Staffel 3 x 7,5 km (2 x Schießen pro Teilnehmer), Massenstart, Freier Stil

Oder optional
Mixed Staffel 2 Männer und 2 Frauen,
2 x 7,5 km (Männer) und 2 x 6 km (Frauen)
Massenstart, Freier Stil; 2 x Schießen pro Teilnehmer
Das zuständige Mitglied USPE Technischen Kommission legt in Absprache mit dem Ausrichter und mit der Zustimmung des USPE Generalsekretärs fest, in welchen Disziplinen die EPM ausgetragen wird.

Frauen:
Ski Alpin:
Spezialslalom 2 Durchgänge
Riesenslalom 2 Durchgänge
Parallel-Riesenslalom KO-System, die besten 16/32* Wettkämpfer des Riesenslaloms, Nacht-Rennen sind möglich.
*abhängig von der Zahl der Wettkämpfer

Langlauf:
Klassischer Stil Einzel 7,5 km; Einzel- oder Massenstart
Freier Stil Einzel 12,5 km; Einzel- oder Massenstart
Langlauf-Staffel 3 x 5 km (1 x klassisch / 2 x freie Technik); Massenstart

Biathlon:
Polizei-Biathlon Sprint 7,5 km (2 x Schießen), Einzel- oder Massenstart, Freier Stil
Polizei-Biathlon Einzel 12,5 km (4 x Schießen), Einzel- oder Massenstart,
Freier Stil
Polizei-Biathlon Staffel 3 x 6 km (2 x Schießen pro Teilnehmerin), Massenstart, Freier Stil

Oder optional
Mixed Staffel 2 Männer und 2 Frauen,
2 x 7,5 km (Männer) und 2 x 6 km (Frauen)
Massenstart, Freier Stil; 2 x Schießen pro Teilnehmer/-in

Das zuständige Mitglied der Technischen Kommission legt in Absprache mit dem Ausrichter und mit der Zustimmung des USPE Generalsekretärs fest, in welchen Disziplinen die EPM ausgetragen wird.

4.14.3 Jeder Mitgliedsverband kann für jede Einzeldisziplin bis zu drei Sportler/-innen nominieren.
Für die Staffelwettbewerbe kann jeweils eine Mannschaft gemeldet werden.
Jeder Mitgliedsverband kann bis zu zwölf Sportler und zwölf Sportlerinnen sowie bis zu vier Betreuer entsenden. Dabei darf die Zahl der Betreuer die der Sportler nicht übersteigen.

4.14.4 Für den Polizei-Biathlon gelten folgende Sonderbestimmungen:

Zulässige Waffe: Standard, 5,6 mm (.22”) Schnellfeuerpistole entsprechend dem ISSF-Reglement (Artikel 4.5).

Schießstände: mindestens 10

Zielscheiben: Mechanisch oder elektronisch, Durchmesser 115 mm

Schießdistanz: 17,5 m


Anzahl des Schießens: Sprint: 2 mal (2 Magazine)
Einzel: 4 mal (4 Magazine)
Staffel: 2 mal

Schusszahl:
Sprint: 5 Schuss je Schießeinlage (Insgesamt 10)
Einzel: 5 Schuss je Schießeinlage (Insgesamt 20)
Staffel: 5 Schuss je Schießeinlage, kein Nachladen

Schießposition:
Sprint: 1. Schießeinlage stehend einhändig
2. Schießeinlage stehend beidhändig
Einzel: 1. und 2. Schießeinlage stehend einhändig
3. und 4. Schießeinlage stehend beidhändig
Staffel: 1. Schießeinlage stehend einhändig
2. Schießeinlage stehend beidhändig
Strafen: 1 Strafrunde à 150 m für jedes nicht getroffene Ziel
Zeitstrafen (30s/ 1 min / 2 min / 3 min / 4 min) für Ablauffehler (keine vollständige Aufzählung)

Munitionstransport: Jedem Wettkämpfer ist die Mitnahme von 4 Magazinen mit jeweils höchstens 5 Patronen gestattet.

Sicherheit: Am Start und nach jeder Schießübung muss sich die Waffe in einem gesicherten Zustand befinden (die Pistole muss entladen sein, das Magazin muss aus der Waffe entfernt sein), d.h. im Pistolenlauf dürfen sich keine Patronen befinden und die Hahnvorrichtung muss geschlossen oder in Sicherheitsposition sein.

4.15 Marathon
4.15.1 Es gelten die Regeln der International Association of Athletics Federations (IAAF), soweit nachstehend oder in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt wird.

4.15.2 Jeder Mitgliedsverband kann bis zu sechs Sportler und sechs Sportlerinnen sowie bis zu drei Betreuer entsenden. Dabei darf die Zahl der Betreuer die der Sportler nicht übersteigen.

4.15.3 Für die Mannschaftswertung werden die von den ersten vier Läufern/ersten drei Läuferinnen einer Mannschaft erzielten Zeiten addiert.

4.15.4 Die Meisterschaft kann im Rahmen einer anderen offiziellen Marathonveranstaltung durchgeführt werden.

4.16 Geländelauf
4.16.1 Es gelten die Regeln der International Association of Athletics Federations (IAAF), soweit nachstehend oder in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt wird.

4.16.2 Die Läufe werden für Männer über ca. 12 km und für Frauen über ca. 8 km ausgetragen. Für die Mannschaftswertung werden jeweils die von den ersten vier Läufern/ersten drei Läuferinnen erzielten Plätze addiert. Bei Gleichheit der Additionen entscheidet der Platz des letzten Läufers oder der letzten Läuferin über die Platzierung des Teams.

4.16.3 Jeder Mitgliedsverband kann bis zu sechs Läufer und sechs Läuferinnen sowie bis zu drei Betreuer entsenden. Dabei darf die Zahl der Betreuer die der Sportler nicht übersteigen.



Anlage

Für den Rettungsmehrkampf gilt Folgendes:

Die Wettbewerbe im Retten umfassen den
- Rettungsmehrkampf Einzel für Frauen und Männer
- Rettungsmehrkampf Mannschaft für Frauen und Männer

Der Rettungsmehrkampf Einzel besteht aus den folgenden Disziplinen, die in dieser Reihenfolge ausgetragen werden:
- 50m Kleiderschwimmen
- 50m kombinierte Tauch-/Schwimmübung
- 50m Retten einer Rettungspuppe (Schleppen)

Es dürfen nur die vom Ausrichter genehmigten Puppen und Anzüge benutzt werden.

Die Rettungspuppen werden aus PITET-Kunststoff hergestellt und müssen dicht sein, d.h. sie müssen für den Wettbewerb mit Wasser gefüllt und dicht verschlossen werden können.
- : Die Höhe der Puppe muss 1 m betragen.
- Farbe: Der Hinterkopf der Puppen muss in einer Farbe lackiert sein, die zur restlichen Puppe und zum Wasser in Kontrast steht.
Querlinie: In der Körpermitte, bei 40 cm, gemessen vom Boden des Körpers, bis 55 cm zum Kopf hin, verläuft eine Querlinie von 15 cm, die in einer Kontrastfarbe lackiert ist.

Es können pro Mitgliedsnation 4 Sportler/Sportlerinnen gemeldet werden.

Die Wertung erfolgt durch Addition der bei den einzelnen Disziplinen erzielten Zeiten. Wird eine Disziplin nicht beendet oder wird der Teilnehmer in einer Disziplin disqualifiziert, scheidet er aus dem Gesamtwettbewerb aus. Für jede Disziplin ist nur ein Versuch zulässig.
Bei Zeitgleichheit erfolgt gleiche Platzierung.

Im 50m Kleiderschwimmen erfolgt der Start gemäß der Wettkampfbestimmungen der FINA und in nasser Kleidung. Die Ärmel oder Hosenbeine dürfen weder aufgerollt noch mit Hilfsmitteln befestigt werden. Sie müssen bis zu den Handgelenken, bzw. Fußknöcheln reichen.
Die Jacke ist an den vorgesehenen Knopflöchern geschlossen zu tragen.
Die Schwimmart ist beliebig; ein Wechsel der Schwimmart ist zulässig. Die Zeitnahme erfolgt vom Startsignal bis zum Anschlag.

Die durch den Schwimmer zu tragende Bekleidung besteht aus einer bis zum Fußgelenk reichenden Hose und einer von der Hose getrennt zu tragenden Jacke, deren Ärmel bis zu den Handgelenken reichen müssen.
Die Ärmel und Hosenbeine dürfen weder aufgerollt noch mit Hilfsmitteln zusätzlich befestigt werden.
Die Jacke ist an den vorgesehenen Knopflöchern geschlossen zu tragen.

In der kombinierten Tauch-/Schwimmübung (25m Streckentauchen/25m Brustschwimmen) erfolgt der Start gemäß den Wettkampfbestimmungen der FINA.
Nach dem Start sind die ersten 25m zu durchtauchen. Die Tauchtechnik während des Streckentauchens ist beliebig.

Der Körper muss bis zum Auftauchen ständig und vollständig unter Wasser sein. Durchbricht ein Körperteil während der Tauchphase sichtbar die Wasseroberfläche, erfolgt die Disqualifikation.
Das Auftauchen hat in der Auftauchzone zu erfolgen. Die Auftauchzone ist 5m lang und beginnt ab 25m.
Maßgebend ist die Stelle, an der der Kopf an die Oberfläche tritt. Auf dem Beckenboden ist die 25m -Marke auf jeder Bahn auf dem Beckenboden für die Sportler und Sportlerinnen markiert, am Beckenrand ist darüber hinaus die gesamte Auftauchzone an beiden Beckenseiten ausgezeichnet.
Nach dem Auftauchen gelten die Regeln des Brustschwimmens gemäß der Wettkampfbestimmungen der FINA.

Beim 50m Retten mit Rettungspuppe erfolgt der Start gemäß Wettkampfbestimmungen der FINA. Alle Rettungspuppen liegen auf dem Beckenboden 25m vom Start entfernt, mit dem Kopf zur Startseite, auf gleicher Höhe und in gleicher Tiefe. Nach dem Start wird die Rettungspuppe in beliebiger Schwimmart angeschwommen oder angetaucht. Die Rettungspuppe ist an den Armstümpfen mit dem Gesicht nach oben aufzunehmen und zum Start zurück zu transportieren. Nach der Aufnahme der Rettungspuppe darf einmalig vom Boden abgestoßen werden. Es ist danach in der Rückenlage zu schwimmen. Beide Hände müssen sich mit Ausnahme des Anschlags immer an der Puppe befinden und dürfen nicht zur Vorwärtsbewegung benutzt werden.
Stehen und Laufen ist nicht zulässig.
Die Zeitnahme erfolgt vom Startsignal bis zum Anschlag.

Die Mannschaftswertung im Rettungsmehrkampf erfolgt durch die Addition der 3 x 50m Rettungsstaffel mit den von diesen Staffelteilnehmern im Einzelwettbewerb erzielten Gesamtzeiten.
Zeitgleiche Mannschaften erhalten die gleiche Platzierung.
Die Rettungsstaffel ist wie folgt zu schwimmen:
1. Schwimmer: 50m Retten mit Rettungspuppe
2. Schwimmer: 50m kombinierte Tauch-/schwimmübung
3. Schwimmer: 50m Kleiderschwimmen
Für die einzelnen Teilstrecken der Staffel gelten die Regelungen der Einzeldisziplinen.