Antragsverfahren für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE)

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>> Download (PDF) ANHANG : TUE-ANTRAGSFORMULAR


Das Exekutivkomitee der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat einen internationalen Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) verabschiedet um sicherzustellen, dass das Verfahren zur Gewährung von TUE über alle Sportarten und Länder hinweg harmonisiert ist. Die Europäische Polizeisportunion (USPE) bezieht sich auf diesen internationalen Standard.

Jeder AthletIn kann eine TUE beantragen, d.h. eine Genehmigung zum Einsatz von Wirkstoffen oder Methoden auf der Liste verbotener Wirkstoffe und Methoden zu therapeutischen Zwecken, deren Einsatz ansonsten untersagt wäre.

Jeder AthletIn der USPE, der eine TUE benötigt (mit Ausnahme derjenigen, die dem registrierten Testpool (RTP) eines internationalen Sportfachverbands (IF) oder dem registrierten Testpool einer nationalen Dopingbekämpfungsstelle (NADO) angehören oder diejenigen, die an der Veranstaltung eines internationalen Sportfachverbands teilnehmen, für die gemäß den spezifischen Vorschriften des internationalen Sportfachverbands bzw. der nationalen Dopingbekämpfungsstellen eine TUE gewährt wurde) sollten spätestens dreißig (30) Tage ehe die Genehmigung benötigt wird (zum Beispiel für eine Veranstaltung) einen Antrag bei der Medizinischen Kommission der USPE einreichen.

Die Gewährung einer TUE wird nur nach Eingang eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars in Erwägung gezogen, das sämtliche relevanten Dokumente beinhaltet (siehe Anhang – TUE-Formular). Das Antragsverfahren wird unter Einhaltung der Grundsätze strikter ärztlicher Schweigepflicht behandelt.


Eine TUE wird nur unter strikter Einhaltung der folgenden Kriterien gewährt:

1) Der AthletIn würde eine wesentliche Beeinträchtigung seiner Gesundheit erfahren, falls ihm der verbotene Wirkstoff oder die verbotene Methode im Laufe der Behandlung einer akuten oder chronischen Krankheit vorenthalten würde.

2) Der therapeutische Einsatz des verbotenen Wirkstoffes oder der verbotenen Methode würde keine zusätzliche Leistungssteigerung bewirken, abgesehen von der erwarteten Rückkehr zu einem Zustand normaler Gesundheit nach der Behandlung legitimer Beschwerden. Der Einsatz einer verbotenen Substanz oder verbotenen Methode zur Erhöhung eines üblicherweise niedrigen Spiegels einesendogenen Hormons wird nicht als zulässige therapeutische Intervention betrachtet.

3) Es gibt keine vernünftige therapeutische Alternative zum Einsatz des sonst verbotenen Wirkstoffes oder der verbotenen Methode.

4) Die Notwendigkeit des Einsatzes des ansonsten verbotenen Wirkstoffes bzw. der verbotenen Methode kann weder ganz noch teilweise eine Konsequenz des vorherigen Einsatzes eines zum Zeitpunkt des Einsatzes verbotenen Wirkstoffes oder Methode ohne TUE sein.


Die TUE wird aufgehoben, falls:


1) der AthletIn nicht unverzüglich die Anforderungen oder Bedingungen erfüllt, die von Medizinischen Kommission der USPE auferlegt werden, welche die Ausnahme gewährt.

2) die Gültigkeitsdauer der genehmigten TUE abgelaufen ist.

3) der AthletIn davon in Kenntnis gesetzt wird, dass die TUE durch die Medizinische Kommission der USPE zurückgenommen worden ist.

4) eine Entscheidung zur Gewährung einer TUE von der WADA oder dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) rückgängig gemacht worden ist.

Ein Antrag auf Erteilung einer rückwirkenden TUE wird nicht in Erwägung gezogen, außer in Fällen, wo eine Notbehandlung oder Behandlung akuter Beschwerden erforderlich war, oder unter außergewöhnlichen Umständen, wo der Antragsteller bzw. die Medizinische Kommission der USPE vor der Dopingkontrolle nicht über ausreichend Zeit oder die Möglichkeit verfügte, den Antrag einzureichen bzw. zu prüfen.


TUE-Beantragungsverfahren

1) Das TUE-Antragsformular kann von der USPE-Webseite heruntergeladen werden.

2) Der Antrag muss eine umfassende Krankengeschichte sowie die Ergebnisse sämtlicher Untersuchungen, Laboruntersuchungen und bildgebenden Verfahren beinhalten, die für den Antrag relevant sind. Die in Verbindung mit der Diagnose und Behandlung angeführten Argumente sowie die Gültigkeitsdauer sollten in Anlehnung an die "Medizinischen Informationen zur Unterstützung der Entscheidungen von TUE-Komitees" der WADA abgefasst werden.

3) Alle von der Medizinischen Kommission der USPE vor einer Genehmigung erbetenen zusätzlichen relevanten Ermittlungen, Untersuchungen oder bildgebenden Verfahren werden auf Kosten des Antragstellers durchgeführt.

4) Der Wirkstoff bzw. die Methode, die Dosierung, Häufigkeit, Art und Dauer der Verabreichung des jeweiligen ansonsten verbotenen Wirkstoffes bzw. der verbotenen Methode sind einzeln anzuführen. Sollte es diesbezügliche Änderungen geben, ist ein neuer Antrag einzureichen.

5) Der Antrag listet alle vorherigen und/oder aktuellen TUE-Anträge, die Stelle, bei der sie eingereicht wurden, die von dieser Stelle gefällte Entscheidung sowie die Entscheidungen sämtlicher anderen Nachprüfungsstellen oder Berufungsinstanzen auf.

6) Der Antrag beinhaltet eine von einem qualifizierten Arzt verfasste Erklärung, welche die Notwendigkeit des ansonsten verbotenen Werkstoffes oder der verbotenen Methode im Rahmen der Behandlung des Athleten bestätigt und beschreibt, warum ein alternatives, erlaubtes Medikament zur Behandlung dieser Krankheit nicht herangezogen werden kann bzw. könnte.

7) Der eine TUE beantragende AthletIn erteilt eine schriftliche Zustimmung zur Übermittlung aller Informationen im Zusammenhang mit dem Antrag an Mitglieder der Medizinischen Kommission der USPE und alle Komitees für medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUECs), die im Rahmen des Codes dazu ermächtigt sind, die Akte zu überprüfen und, falls nötig, an sonstige unabhängige ärztliche oder wissenschaftliche Experten und alle im Rahmen der Verwaltung, Überprüfung oder Berufung von TUE involvierten erforderlichen Mitarbeiter, sowie die WADA.

8) Das TUE-Antragsformular sowie sämtliche relevanten Dokumente sind an die Vorsitzende des Medizinischen Ausschusses der USPE zu senden:

Docteur Anne MOUILLARD
17 rue du rempart Saint Etienne
31000 TOULOUSE
FRANCE

Fax 05 61 12 83 44

anne.mouillard@interieur.gouv.fr

9) Unter normalen Umständen sollten Entscheidungen der Medizinischen Kommission innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eingang sämtlicher relevanter Dokumente getroffen sein und werden dem Athleten schriftlich übermittelt.


>> (PDF)ANHANG : TUE-ANTRAGSFORMULAR